Ermittlung von Sozialindikatoren und Sozialstufen für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen
In beiden Stadtgemeinden des Landes Bremens wird die soziale Zusammensetzung der Schüler*innenschaft an den Schulen statistisch erfasst. Diese Erfassung dient zum einen dem Zweck des Monitorings, um über die ermittelten Daten zu Aussagen über den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu kommen. Vor allem dienen die Daten jedoch der gezielten Verteilung von Personal- und Sachmitteln. Schulen, deren Schüler*innenschaft vor multiplen sozialen Problemen steht, bekommen zusätzliche Mittel, damit Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können. Die aus den Daten errechnete Sozialstufe einer Schule entscheidet also wesentlich darüber, in welchem Maße eine Schule über Mittel zur gezielten Förderung von Schüler*innen verfügen kann.
Die Art und Weise, in der die Daten für die Schulen in der Stadt Bremen erhoben werden, wurde zum Jahr 2014 erheblich verändert. 2015 äußerte der Senat die Ansicht, dass diese neue Art der Datenauswertung ggf. erneut angepasst werden müsse (Drs. 18/684 S, S. 4). Die Frage, ob das aktuelle System der Datenerfassung noch angemessen ist, stellt sich aktuell aus verschiedenen Gründen. Zum einen hat sich die soziale Zusammensetzung der Schüler*innenschaft im Land Bremen in den letzten Jahren nochmals erheblich verändert. Flucht und Zuwanderung aus ärmeren EU-Staaten haben die Schulen vor neue Herausforderungen gestellt. Zu prüfen wäre, ob die bisherige Erfassung der sozialen Daten diese Elemente angemessen darstellen. Zum anderen überlässt die neue Landeszuweisungsrichtlinie für Lehrer*innenwochenstunden aus dem Jahr 2016 den Kommunen die Aufgabe, Schulen entsprechend der sozialen Zusammensetzung ihrer Schüler*innenschaft besonders zu fördern. Daraus ergibt sich die Frage, ob Schulen mit vergleichbaren Problemlagen in beiden Stadtgemeinden auch über eine vergleichbare zusätzliche Ausstattung verfügen können.
Wir fragen den Senat:
1. Datenermittlung:
a. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremen ermittelt?
b. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremerhaven ermittelt?
c. Welche Unterschiede zwischen den beiden Stadtgemeinden gibt es und wie bewertet der Senat diese?
Bitte für beide Stadtgemeinden ausführlich erläutern, welche Parameter/Indikatoren erfasst werden, wie diese zusammengefasst werden und wie die Zuweisung einer Sozialstufe für eine Schule anhand der Indikatoren erfolgt.
2. In welchen Abständen wird die Zuweisung von Sozialstufen an die Schulen aktualisiert und wann hat die Aktualisierung zuletzt stattgefunden? Aus welchem Jahr sind die zuletzt zugrunde gelegten Daten? Bitte für beide Stadtgemeinden angeben.
3. Wie bewertet der Senat das zum Jahr 2014 veränderte Sozialmonitoring in der Stadt Bremen in Bezug auf die Schulen nach mehrjähriger Anwendung? Bitte sowohl eine allgemeine Einschätzung abgeben als auch folgende Fragen besonders berücksichtigen:
a. Ist der Faktor „Migrationshintergrund“ in den Sozialindikatoren seit 2014 noch angemessen berücksichtigt?
b. Ist die Zuwanderung von Sprachanfänger*innen angemessen in den Sozialindikatoren berücksichtigt?
c. Ist angemessen berücksichtigt, ob neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bisher noch kaum oder gar nicht formalisierte Bildung genossen haben?
d. Sind Traumatisierungen von geflüchteten Kindern angemessen berücksichtigt?
e. Wäre es nicht notwendig, die Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Indizierung und somit die Sozialstufe von Schulen mit aufzunehmen?
4. Wie bewertet der Senat die Ermittlung der Sozialindikatoren und Sozialstufen in Bremerhaven allgemein und in Bezug auf die vorgenannten Punkte (Migration, zugewanderte Sprachanfänger*innen, mangelnde formale Vorbildung, Traumatisierungen, Förderquote)?
5. Wie viele Schulen gibt es derzeit in den fünf Sozialstufen? Bitte nach Schulformen und Stadtgemeinden aufschlüsseln.
6. Eine der Auswirkungen einer hohen Sozialstufe ist die Absenkung der Klassenfrequenz. In welchem Umfang wird bei welcher Sozialstufe die Frequenz abgesenkt? Bitte ggf. abweichende Regelungen für die beiden Stadtgemeinden angeben und erläutern.
7. Gibt es in den Stadtgemeinden Klassenverbände (KLV), bei denen die Absenkung der Frequenz derzeit aufgrund der stark gestiegenen Schüler*innenzahlen nicht eingehalten werden kann und um wie viele KLV handelt es sich?
8. Welche weiteren Auswirkungen hat der Sozialindex oder die Sozialstufe derzeit laut den kommunalen Zuweisungsrichtlinien auf die Personalzuweisung an Schulen in den beiden Stadtgemeinden? Falls es dabei Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven gibt, wie bewertet der Senat diese?
9. Weisen die beiden Kommunen den Schulen aufgrund von Sozialindikatoren oder Sozialstufen unterschiedlich Sachmittel zu und falls ja, in welcher Höhe?
10. Welche Auswirkungen hat die Sozialstufe auf die Zuweisung von Schulsozialarbeiter*innen? Bitte für beide Kommunen getrennt ausführen und außerdem die Verteilung der im Haushalt 2018/2019 zusätzlich geplanten Stellen erläutern.
11. Laut Haushaltsentwurf für die Jahre 2018/2019 plant der Senat, Lehrer*innen an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen Entlastungsstunden zu gewähren. Nach welchen Kriterien sollen diese Stunden Schulen zugewiesen werden und falls dabei vom gängigen Verfahren der Zuweisung nach Sozialstufen abgewichen werden soll, warum? Bitte ggf. Verfahren für beide Stadtgemeinden ausführen.
12. Sieht der Senat die Notwendigkeit, an der Art und Weise der Ermittlung der Sozialstufen von Schulen Veränderungen vorzunehmen? Falls ja, zu wann sollen diese Änderungen vorgenommen werden und beträfen sie beide Stadtgemeinden?
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
