Krankenversicherung bei Hartz-IV-Sanktionen
Wir fragen den Senat:
- Welche Auswirkungen haben 100-Prozent-Sanktionen auf die Krankenversicherungsbeiträge durch das Jobcenter und den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen?
- Wovon sollen Hartz-IV-Empfänger*innen die Beiträge als Selbstversicherte bezahlen, wenn sie von einer 100-Prozent-Sanktion betroffen sind?
- Trifft es zu, dass die Krankenversicherungsbeiträge bei einer 100-Prozent-Sanktion dann von Jobcenter unterbrechungslos weitergezahlt werden, wenn die von der Sanktion Betroffenen beim Jobcenter Sachleistungen beantragen?
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
