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Krankenversicherung bei Hartz-IV-Sanktionen

Wir fragen den Senat:

  1. Welche Auswirkungen haben 100-Prozent-Sanktionen auf die Krankenversicherungsbeiträge durch das Jobcenter und den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen?
  1. Wovon sollen Hartz-IV-Empfänger*innen die Beiträge als Selbstversicherte bezahlen, wenn sie von einer 100-Prozent-Sanktion betroffen sind?
  1. Trifft es zu, dass die Krankenversicherungsbeiträge bei einer 100-Prozent-Sanktion dann von Jobcenter unterbrechungslos weitergezahlt werden, wenn die von der Sanktion Betroffenen beim Jobcenter Sachleistungen beantragen?

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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