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Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern in Schulen und Horten

Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung stellt eine der großen aktuellen Herausforderungen für das Bildungssystem in Bremen dar. Mit dem Ausbau sind zwei Ziele verbunden: zum einen erhofft man sich, durch einen eng an den Vormittag angebundenen Schulnachmittag Kinder besser fördern zu können. Zum anderen haben sich die Betreuungswünsche der Eltern gewandelt: alleinerziehende und/oder berufstätige Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder über den Mittag hinaus betreut werden, um ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Die gestiegenen Bedarfe kann die Stadt Bremen bisher jedoch nicht erfüllen. Im Frühjahr 2017 gab es zur Anwahl für das erste Schuljahr zahlreiche Berichte in den Medien, dass Eltern den gewünschten Platz an einer Ganztagsschule oder in einem Hort nicht bekommen haben. Laut Zielzahlen in den Haushalten 2018/19 wird die Betreuungsquote an den Ganztagsschulen in den kommenden zwei Jahren sogar leicht sinken, da der Ausbau von Ganztagsplätzen nicht mit dem Anstieg der Schüler*innenzahlen an den Grundschulen Schritt halten wird.

Obwohl in den Jahren 2018 und 2019 jeweils nur die Aufnahme des Nachmittagsunterrichts an einer weiteren Grundschule im Stadtgebiet geplant wird, hält der Senat an seinem mittelfristigen Ziel fest, bis zum Jahr 2025 sämtliche Grundschulen Bremens mit einem Ganztagsangebot auszustatten. Bis dahin sind Hortangebote komplementär notwendig. Sie wurden in den vergangenen Jahren jedoch mit Verweis auf den Ganztagsschulausbau erheblich reduziert und können die Bedarfe nicht decken. Durch den verzögerten Ganztagsschulausbau gibt es daher Lücken in der Ganztagsbetreuung, denn weder die Anmeldungen für Hortbetreuung, noch die Anmeldungen für Ganztagsgrundschulen können derzeit abgedeckt werden. Ein stadtteilgenaues Bild gibt es jedoch nicht. Um stadtteilspezifische Ausbaubedarfe einschätzen zu können, ist eine Analyse der aktuellen Betreuungssituation auf Ortsteilebene notwendig.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Ganztagsschulplätze gibt es im aktuellen Schuljahr 2017/18 an Grundschulen in der Stadtgemeinde Bremen? Bitte schulscharf aufschlüsseln und angeben, ob es sich um eine offene oder eine gebundene Ganztagsschule handelt und wie viele Stunden pro Woche das Nachmittagsangebot umfasst.
2. Wie viele Hortplätze für die Nachmittagsbetreuung gibt es im aktuellen Schuljahr 2017/18 für Kinder im Grundschulalter an Einrichtungen der Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremen? Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln, die Träger nennen und angeben, wie viele Stunden pro Woche das Nachmittagsangebot umfasst.
3. Wie viele Ganztagsschulplätze und wie viele Hortplätze gibt es in den Ortsteilen und wie hoch sind die Betreuungsquoten in diesen? Bitte sowohl die Ganztagsschulplätze als auch die Hortplätze aus den Antworten zu Fragen 1 und 2 auf der Ebene der Ortsteile zusammenfassen und angeben, wie hoch die Betreuungsquote in der
Nachmittagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im aktuellen Schuljahr auf der Ebene der Ortsteile ist.
4. Wie hat sich das Platzangebot seit dem Schuljahr 2009/10 entwickelt? Bitte die Anzahl der Betreuungsplätze schuljahresweise und getrennt nach Horten und Ganztagsschule auf Ebene der Ortsteile angeben.
5. Wie viele Hortplätze wurden seit dem Schuljahr 2009/10 abgebaut bzw. in u3/u6-Plätze umgewandelt? Bitte nach Schuljahren und Ortsteilen angeben.
6. Wie viele Kinder konnten seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mit einem Platz in einem Nachmittagsangebot versorgt werden, obwohl die Eltern fristgerecht einen entsprechenden Antrag gestellt hatten? Bitte nach Schuljahren und Ortsteilen angeben sowie nach Schule und Hort aufschlüsseln.
7. Welche Veränderungen wird es zum kommenden Schuljahr 2018/19 geben? An welchen Schulen und an welchen Horten werden wie viele zusätzliche Plätze für die Nachmittagsbetreuung eingerichtet?
8. Wie groß sind die Nachmittagsgruppen an den offenen Ganztagsgrundschulen? Bitte den Durchschnittswert pro Schule angeben.
9. Wie groß sind die Gruppen in den Horten? Bitte den Durchschnittswert pro Einrichtung angeben.
10. Wie viel Personal steht regelhaft einer Gruppe pro Woche an einer offenen Ganztagsschule zur Verfügung? Bitte sämtliches Personal angeben: Lehrkräfte, Erzieher/ -innen, Sozialpädagogen/ -innen, Übungsleiter/ -innen etc. Bitte
Arbeitszeitangaben vergleichbar gestalten, also beispielsweise angeben, ob es sich um Schul- oder Zeitstunden handelt.
11. Wie viel Personal steht regelhaft einer Klasse an einer gebundenen Ganztagsschule pro Woche zur Verfügung? Bitte sämtliches Personal angeben: Lehrkräfte, Erzieher/ -innen, Sozialpädagogen/ -innen, Übungsleiter/ -innen etc. Bitte Arbeitszeitangaben vergleichbar gestalten, also beispielsweise angeben, ob es sich um Schul- oder Zeitstunden handelt.
12. Wie viel Personal steht regelhaft einer Gruppe an einem Hort pro Woche zur Verfügung? Bitte sämtliches Personal angeben: Erzieher/ -innen, Sozialpädagogen/ -innen etc. Bitte Arbeitszeitangaben vergleichbar zu den Antworten aus den Fragen 10 und 11 gestalten.
13. An wie vielen Schulen findet bereits Unterricht im Ganztag statt, obwohl die Umbaumaßnahmen an diesen Schulen mit den für den Ganztag notwendigen Räumlichkeiten noch nicht abgeschlossen sind? Bitte die Schulen einzeln aufführen und angeben, zu wann mit einem Abschluss der Baumaßnahmen gerechnet wird.
14. Bis zum Jahr 2025 sollen alle Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden. Wann wird ein konkreter und alle noch ausstehenden Schulen umfassender Zeitplan vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, welche Baumaßnahmen wann an welchem Standort durchgeführt werden sollen und wann an welcher Schule der Ganztagsbetrieb aufgenommen werden soll?
15. In welchem Verhältnis wird der Ausbau bis 2025 offene und gebundene Ganztagsschulen umfassen?
16. In welcher Form wird bei der Ganztagsschulausbauplanung die Entwicklung der Hortangebote mit einbezogen?
17. Aus welchem Grund finden die bisherigen Planungen separat statt, obwohl beide Bereiche seit 2015 in einem Ressort zusammengefasst sind?
18. Plant der Senat, über das Jahr 2025 hinaus Horte zu betreiben, um das Angebot an offenen Ganztagsschulen zu ergänzen? Falls dies nicht der Fall ist, gibt es dann bereits Planungen, zu welchen Zeitpunkten an welchen Standorten das Hortangebot zurückgefahren werden soll?
19. Wann gedenkt der Senat, den Beschäftigten in Hortangeboten, die möglicherweise durch Ganztagsschulangebote abgelöst werden, eine Planungssicherheit und Anschlussperspektive zu verschaffen, auch, um die dort tätigen Fachkräfte zu halten?
20. Auf Bundesebene wurde in den vergangenen Wochen ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag für Grundschulkinder diskutiert. Wie steht der Senat zu dieser Debatte und insbesondere zu der Idee, einen solchen Rechtsanspruch über das SGB VIII abzusichern?

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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