Präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bei der Polizei
Wir fragen den Senat:
1. Welche genauen Aufgaben sollen die zwölf zusätzlichen Stellen bei der Polizei für die präventive Telekommunikationsüberwachung übernehmen, und inwiefern stehen diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem TKÜ-Zentrum des LKA Niedersachsen?
2. Wie werden zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger bei der geplanten Einführung der präventiv-polizeilichen TKÜ angemessen geschützt?
3. Was erhofft sich der Senat von einer präventiven Telekommunikationsüberwachung im Polizeigesetz, und wie erfolgt bei Staatsschutzdelikten die rechtliche Abgrenzung zu G10-Maßnahmen des Verfassungsschutzes?
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
