Stellenausschreibungen bei kirchlichen Trägern

Wir fragen den Senat:

  1. Wie bewertet der Senat die Praxis evangelischer Träger, selbst für technisches Personal oder Putzkräfte in Kindertagesstätten – also bei eindeutig verkündungsfernen Tätigkeiten - in entsprechenden Stellenausschreibungen eine Kirchenmitgliedschaft vorauszusetzen?
  2. Sieht der Senat hierin einen Verstoß gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (etwa das Urteil C‑68/17)?
  3. Inwiefern setzt sich der Senat gegenüber den Kirchen für das folgende Ziel des Koalitionsvertrages ein: „Ziel dabei ist es, die arbeitsrechtliche Situation kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in nicht verkündungsnahen Bereichen, an die außerhalb der kirchlichen Einflusssphäre geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen  anzugleichen“?

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE