Stundenlohn von 8,45 Euro beim Senator für Inneres?
Wir fragen den Senat:
1. Weshalb wurde die Stelle einer Werkstudentin oder eines Werkstudenten bei der Stabsstelle für Europaangelegenheiten beim Senator für Inneres mit einem Stundenlohn von 8,45 Euro ausgeschrieben?
2. Wie beurteilt der Senat die Gültigkeit des bundesweiten Mindestlohns und des Bremischen Landesmindestlohns für Werkstudentinnen und Werkstudenten?
3. Kann der Senat zusichern, dass alle WerkstudentInnen im Bereich der senatorischen Verwaltung nach dem Bremischen Landesmindestlohn bezahlt werden?
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
