100 Jahre Novemberrevolution: Startschuss für Demokratie, Frauenwahlrecht und Mitbestimmung

Die Novemberrevolution 1918 war die Begründung der Demokratie in Deutschland. Demokratisch verfasstes Staatswesen, Frauenwahlrecht, Emanzipation der Arbeiter*innenschaft und der Wille zu direkter demokratischer Beteiligung und persönlichem Einsatz sind darin untrennbar verbunden. Deutschland gehörte damit zu den ersten europäischen Ländern, die das Frauenwahlrecht realisierten. Die Revolution war die Grundlage eines sozialen und politischen Aufbruchs, der die 20er Jahre prägte und ohne den die kulturelle Moderne in Deutschland undenkbar gewesen wäre. Diesem Ereignis als Beginn der Demokratie sollte mehr an Aufmerksamkeit zukommen und es sollte in seinem Wert für unsere Gesellschaft stärker hervorgehoben werden.

Zwischen dem 5. und dem 9. November 1918 übernahmen in den großen Städten des Deutschen Kaiserreichs Arbeiter- und Soldatenräte die Macht. In Bremen geschah dies am 6. November. Von Norddeutschland ausgehend, breitete sich die Übernahme der politischen Gewalt durch lokale Arbeiter-, Soldaten- und Bürgerräte im ganzen Reich bis in die Landkreise aus. In Bremen wurden am 7. November Wahlen in den Betrieben durchgeführt, aus denen ein 210-köpfiger Arbeiter- und Soldatenrat resultierte. Dieser trat an die Stelle der alten Bürgerschaft, die nach dem undemokratischen Achtklassenwahlrecht gewählt wurde, und wählte einen 21-köpfigen Exekutivausschuss als Regierung.

Die Revolution schuf Tatsachen. Die Soldaten weigerten sich, den Befehlen des Kaisers oder des Reichskanzlers Max von Baden zu folgen und gegen die Demonstrationen der Arbeiter*innenschaft vorzugehen. Bei den Wahlen zu den Arbeiterräten wählten die Frauen mit, denen bis dahin das Wahlrecht und das Recht auf politische Organisation verweigert worden war. Am 10.11.1918 trat die erste Ministerin in Deutschland ihr Amt an: Minna Faßhauer war vom 10.11.1918 bis zum 22.02.1919 Volkskommissarin für Volksbildung in der Sozialistischen Republik Braunschweig. In den Betrieben beanspruchten die Arbeiterräte die Mitentscheidung in allen betrieblichen Belangen, so auch auf der AG Weser in Bremen. Das revolutionäre Eingreifen der Bevölkerung beendete den Krieg, das autoritäre Regime des Kaiserreichs, die Herrschaft der Fürsten in den deutschen Ländern, den Ausschluss der Arbeiter*innenschaft und der Frauen von der politischen und ökonomischen Macht.

Am 9. November 1918 erfolgte in Berlin die Ausrufung der Republik. Durch Wahlen in allen Berliner Betrieben und Regimentern wurde am 10. November eine Räteversammlung einberufen, die den Rat der Volksbeauftragten als neue deutsche Regierung einsetzte, gebildet aus Vertretern der SPD und der USPD. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht für Männer und Frauen „zu allen öffentlichen Körperschaften“. Mit dem Novemberabkommen vom 15.11.1918 wurden die Gewerkschaften als legitime Vertretung der Beschäftigten anerkannt, die Grundzüge der Tarifautonomie festgelegt, der 8-Stunden-Tag eingeführt und für alle Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten die Einrichtung von Betriebsräten vorgeschrieben.
Mit dem Frauenwahlrecht war keineswegs die tatsächliche Gleichberechtigung erreicht. In den meisten Arbeiterräten und deren Ausschüssen waren Frauen kaum vertreten. Das galt auch für Bremen. Beim ersten Reichsrätekongress in Berlin im Dezember 1918 befanden sich unter 489 Delegierten nur 2 Frauen (0,4 Prozent). In der am 19. Januar 1919 gewählten Deutschen Nationalversammlung waren von 421 Abgeordneten 37 Frauen (9 Prozent). In der gesamten Weimarer Republik bestanden alle Reichsregierungen ausschließlich aus Männern, ebenso alle Bremer Senate. Die erste Senatorin Bremens wurde 1945-1948 Käthe Popall. Der Frauenanteil im deutschen Nationalparlament wurde erst mit den Bundestagswahlen von 1987 zweistellig (15 Prozent). Bis 1993 dauerte es, bis die erste Frau Ministerpräsidentin eines deutschen Landes wurde (Heide Simonis in Schleswig-Holstein).

Die revolutionäre Bewegung war von vorneherein gespalten an der Frage, wie weit und mit welchem Ziel die politische und soziale Umgestaltung vorangetrieben werden sollte und konnte. Die Führung der SPD, deren linker Flügel bereits 1917 eine eigene Partei gegründet hatte, entschied sich früh dafür, den Kompromiss mit den alten Eliten zu suchen und die Räte und demokratischen Soldatenregimenter so schnell wie möglich abzuwickeln. Damit entschied sie sich gleichzeitig gegen weitergehende Veränderungen – etwa eine Demokratisierung von Militär und Verwaltung, eine Bodenreform, eine Sozialisierung der Groß- und Schwerindustrie oder eine institutionelle Mitbestimmung der Räte in der Wirtschaftspolitik.

Der Widerstand gegen diese Entscheidung, der sich in Massendemonstrationen, Streiks, zivilem Ungehorsam, lokalen Aufständen und der Ausrufung von Räterepubliken in Bremen, München und vielen anderen Städten ausdrückte, wurde mit großer Brutalität niedergeschlagen. Die Regierungen Ebert und Scheidemann stützten sich dabei auf die Oberste Heeresleitung und die reaktionär eingestellten Freikorps. War die Revolution bis dahin weitgehend unblutig verlaufen, so starben zwischen Januar und Oktober 1919 Tausende durch militärische Konflikte, den Einsatz von Militär gegen Demonstrationen und Streikende, durch standrechtliche Erschießungen und gezielte Morde.
Die Weimarer Reichsverfassung, die am 11. August 1919 in Kraft trat, wurde von einflussreichen Kreisen in Militär, Verwaltung, Adel, Großgrundbesitz und Großindustrie nie akzeptiert. Der konterrevolutionäre Putschversuch vom März 1920 (Kapp-Putsch) wurde durch den größten Generalstreik der deutschen Geschichte abgewehrt. Ohne den Willen der Bevölkerung und der Arbeiter*innenschaft, sie zu verteidigen, wäre die deutsche Demokratie kein halbes Jahr alt geworden.

Das Ziel der sozialen und politischen Emanzipation der Arbeiter*innenschaft, das mit der Novemberrevolution auf die Tagesordnung gesetzt wurde, wirkte weiter. In der Verfassung der Weimarer Republik schlug es sich in der erstmaligen Aufnahme sozialer Rechte nieder. Ebenso waren darin über die Betriebsräte hinaus nach Wirtschaftsgebieten gegliederte Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat vorgesehen, der ein gesetzliches Initiativrecht haben sollte. Verwirklicht wurde dies jedoch nie.

Die Erfolge der Revolution, aber auch ihre Grenzen, Fehlentscheidungen und uneingelösten Ziele, sind entscheidende Bestandteile der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Über unterschiedliche Interpretationen und Identifikationen hinweg sollte anerkannt werden, dass die Revolution das Fundament für Demokratie, Partizipation und direkter Beteiligung legte. Für alle politischen Richtungen und sozialen Gruppen stellt sich die Aufgabe, ihre Rolle in den damaligen Ereignissen kritisch zu bewerten und daraus Lehren für heute zu ziehen.
Die aktuellen 100-Jahr-Feiern bzw. Gedenkveranstaltungen sollten daher kein einmaliges Erinnern bleiben, sondern sollten stärker als bisher fester Teil einer demokratischen Tradition auch gerade in Bremen werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) beauftragt den Vorstand der Bürgerschaft, ihr einen Vorschlag für eine angemessene jährliche Würdigung der Novemberrevolution in Bremen und Bremerhaven vorzulegen. Dabei sollen die Aspekte Demokratie, Frauenwahlrecht und Mitbestimmung gleichermaßen berücksichtigt werden.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, ein Konzept zu erarbeiten und ihr vorzulegen, wie die Novemberrevolution in Bremen und Bremerhaven in der Erinnerungs-, Forschungs- und Bildungsarbeit stärker verankert werden kann. Dabei sollen die Aspekte Demokratie, Frauenwahlrecht und Mitbestimmung gleichermaßen berücksichtigt werden.

Kristina Vogt, Claudia Bernhard und Fraktion DIE LINKE