Aktuelle Stunde: Hartz-IV-Sanktionen

Thema der Aktuellen Stunde: „Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht: Politik muss handeln statt abwarten!“

Begründung:
Am 15. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht den Prozess über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen eröffnet. Die Verhandlung war begleitet von öffentlichen Protesten gegen die Sanktionen. Anlass ist der Beschluss des Sozialgerichts Gotha, das die Sanktionen für nicht verfassungsgemäß hält und daher eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht beantragt hat. Der konkrete Fall ist viereinhalb Jahre alt und betrifft den Zeitraum Juli bis Dezember 2014.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth, machte dabei deutlich, dass das Gericht sich nur mit einem kleinen Ausschnitt der Sanktionspraxis befassen wird. Weder die verschärften Sanktionen gegen Jugendliche, noch die Sanktionen bei Meldeversäumnissen würden Gegenstand der verfassungsrechtlichen Beurteilung sein. Lediglich die Leistungskürzungen um 30, 60 und 100 Prozent gemäß § 31a SGB II würden überprüft. Mit einem Urteil wird erst in Monaten gerechnet.

Der Eröffnungstag vor dem Bundesverfassungsgericht machte deutlich, dass es ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionspraxis gibt. Ebenso deutlich wurde aber: Die Debatte um die Abschaffung der Sanktionen und die Überwindung des Hartz-IV-Systems muss politisch geführt werden, sie wird nicht allein juristisch geklärt werden können.

Der Senat ist gefordert, sich auf Bundesebene in die laufende Debatte um die Zukunft der Erwerbslosenhilfe einzubringen. Als Bundesland mit der höchsten Armutsquote und der höchsten SGB-II-Quote hat Bremen ein besonderes Interesse, dass aus den vielfachen politischen Überlegungen, wie Hartz IV überwunden wird, jetzt auch politische Taten folgen.

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE