Digitale Mündigkeit und digitale Kompetenzen bei der Umsetzung des DigitalPakts verwirklichen

Die in den letzten Jahrzehnten vollzogene und sich weiter rasant fortsetzende Digitalisierung in allen Lebens-, Schul- und Arbeitsbereichen hat zu gravierenden Veränderungen sowohl im Alltag jedes Einzelnen, als auch im Globalen geführt. Dies betrifft sowohl die Ausstattung mit digitalen Endgeräten wie die Frage eines entsprechend kompetenten Umgangs. Auch für die Arbeit in den Schulen hat das weitreichende Auswirkungen. Dem ist die Kultusministerkonferenz (KMK) mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und in der Folge das Land Bremen über die „Bremer Strategie: Digitalisierung in der Schule“ nachgekommen.
Kernelemente dieser Strategie waren zwei miteinander verbundene Entwicklungsziele:

  1. Der Einsatz von digitalen Hilfsmitteln im Unterricht folgt dem Primat der Pädagogik. Eingesetzt werden soll, was der Unterrichtsentwicklung dient.
  2. Das Ziel besteht darin, digitale Mündigkeit herzustellen und zu einem selbstbestimmten und kritischen Umgang mit der Digitalisierung zu befähigen.
  3. Neben den pädagogischen Prozessen werden sich auch Organisation, Strukturen und Kommunikation in und von (Eltern) Schulen durch digitale Mittel verändern.

Im Rahmen der KMK-Strategie wurde daher ein verbindliches Kompetenzmodell verabschiedet, das festlegt, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei unter anderem in die Lage versetzt werden zu unterscheiden, wann welche Information über welche digitale oder nicht digitale Quelle für welchen Kontext sinnvoll eingesetzt werden kann und wie vertrauenswürdig diese Information beziehungsweise ihre Quelle wiederum tatsächlich ist. Dabei sollen die Kenntnisse und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler als wesentlicher Beitrag zur Erarbeitung der Unterrichtsinhalte genutzt werden. Ein solcher Ansatz geht vom Anspruch deutlich darüber hinaus, sicher digitale Endgeräte bedienen zu können und sich in der digitalen Welt zu bewegen und über sie zu kommunizieren. Zur Umsetzung bedarf es eines verbindlichen Orientierungsrahmens für Schulen, wie diese Ziele erreicht und umgesetzt werden können.

Schule kann sich durch die Digitalisierung, der Sie umgebenden Lebenswelt wieder annähern. Es muss verhindert werden, dass unterschiedliche Möglichkeiten mit digitaler Entwicklung in Berührung zu kommen zu unterschiedlichen Chancen in Ausbildung oder Studium führen. Auch im digitalen Zeitalter muss gelten: Wir wollen kein Talent verlieren!

Diese Entwicklungen und Ziele setzen eine umfassende Qualifizierung des schulischen Personals voraus. Dabei sollen die Schulen und Lehrkräfte – unter anderem durch Weiterbildung – in die Lage versetzt werden, digitale Hilfsmittel nicht nur zu nutzen, sondern sich auch kritisch mit Betriebssystemen und Software-Paketen für den
Schulalltag auseinanderzusetzen. Auch die Verwendung von schulbezogenen digitalen Services, die etwa den Lehrenden für die Bewertung von Klausuren mit Hilfe von Online-Gutachten zur Verfügung gestellt werden, sollten aufeinander abgestimmt und in der Schulentwicklung verankert sein, um die pädagogisch-didaktische Kompetenz der jeweiligen Schule zu erhalten und nicht voraussetzungslos an digitale Services abzugeben.

Wenn über den DigitalPakt den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nun zusätzliche Mittel für die digitale Ausstattung zur Verfügung stehen, muss sichergestellt sein, dass Infrastruktur und Ausstattung den oben genannten Zielen dienlich sind und die Schulen auf ihrem Weg zur Nutzung digitaler Hilfsmittel eine entsprechende Begleitung und Unterstützung erhalten. In diesem Prozess sollen allgemeinbildende und berufliche Schulen gleichermaßen einbezogen werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. bis April 2019 ein Konzept zur Umsetzung des DigitalPakts unter Einbezug der oben genannten Ziele vorzulegen, welches darüber Auskunft gibt, wie die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel der Bundesregierung aus dem „DigitalPakt Schule“ und wie die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ vom Senat dazu genutzt und umgesetzt werden sollen, um die Digitalisierung der Schulen in Bremen und Bremerhaven sowie die dazugehörige Qualifizierung von Lehrkräften als ständigen Prozess zu befördern und entscheidend zu verbessern;
2. bis April 2019 ein Konzept zur Umsetzung für die curriculare Umsetzung des KMK-Kompetenzmodells unter anderem zur Vermittlung von Medienmündigkeit von Schülerinnen und Schülern sowie Schulen im digitalen Zeitalter vorzulegen;
3. bis zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 Fortbildungen und Unterrichtseinheiten zu entwickeln, die folgende Vermittlungsschwerpunkte enthalten sollen:
3.1. Kenntnisse über die Zuordnung und Belastbarkeit digitaler Quellen, Methoden der Überprüfung von deren Inhalten (unter anderem durch Methoden zum Erkennen von sogenannten Fake News),
3.2. Kenntnisse über die Strukturen der digitalen Wirtschaft, ihres weltweiten Einflusses, ihrer Rolle beim Entstehen und der Verbreitung von Informationen, Nachrichten, Trends et cetera,
3.3. Kenntnisse über das Konzept der informationellen Selbstbestimmung und die Rolle der kommerziellen Verwertung persönlicher Daten durch Internetanbieter, Plattformen und verschiedene Formate der digitalen Wirtschaft sowie,
3.4. Kenntnisse über die Rolle von direkter und indirekter Werbung in unterschiedlichen Formaten der digitalen Wirtschaft,
3.5. inwiefern außerschulische Akteure (z. B. Stiftungen, Wirtschaft) den Prozess durch Ressourcen, „Know-how“, Erfahrungen und Ideen bereichern können und sollen,
3.6. welche Veränderungen und Ergänzungen dabei der „Lernort Schule“ und der „Arbeitsplatz Klassenzimmer“ erfahren sollen, inwieweit ‚virtuelle Lernorte‘ schulisches Lernen bereichern können und sollen und welche Modellversuche möglichst schnell und über alle auf den Weg gebracht werden können, um schulische „Leuchttürme“ und „Modellklassen“ im Feld der Digitalisierung zu ermöglichen,
3.7. welche Änderungen sich durch die Digitalisierung für Schulsekretariate und -verwaltungen der unterschiedlichen Schulformen und -stufen ergeben und durch welche Schritte und Maßnahmen diese gegebenenfalls umgesetzt werden sollen sowie
3.8. welche Änderungsbedarfe sich aus Sicht des Senats ergeben im Hinblick auf die Anforderungen der Digitalisierung für die Ausstattung der unterschiedlichen Schulformen und -stufen mit digitaler Infrastruktur, Hard- und Software und ggf. zusätzlich erforderlichem Personal (z. B. Systemadministratoren), durch welche Schritte und Maßnahmen diese gegebenenfalls umgesetzt werden sollen sowie welche etwaigen Mittelbedarfe hiermit verbunden sind?
4. den Einkauf von digitalen Services in beiden Stadtgemeinden mit den Schulen und Fachkräften kooperativ zu gestalten, um sicherzustellen, dass Schulen weiterhin uneingeschränkt ihre jeweiligen pädagogisch-didaktischen Konzepte realisieren können;
5. darzulegen, wie sichergestellt werden kann, dass es zukünftig keine zusätzliche „digitale Ungerechtigkeit“ durch unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten zwischen Regionen oder Schulen gibt und wie sich die schulinterne und schulexterne Kommunikation (z. B. auch zu Eltern, behördenintern, ggf. zu Betrieben oder auch in die Stadtteile) gestalten und verändern wird;
6. darzulegen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine überregionale Zusammenarbeit und eine gegenseitige (auch länderübergreifende) Kooperation dauerhaft und möglichst effektiv sicherzustellen;
7. der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung fortlaufend zu berichten wie sichergestellt wird, dass bei umfänglicher Digitalisierung der Schulabläufe schulinterne Daten im erforderlichen Umfang vor Verwendung durch externe Dritte geschützt und ihre Nutzung durch verbindliche schulinterne Verfahren geregelt werden.
Dr. Matthias Güldner, Mustafa Öztürk, Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mustafa Güngör, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
Prof. Dr. Hauke Hilz, Lencke Steiner und Fraktion der FDP