Verabredungen des Bremer Konsenses zur Schulentwicklung müssen schnellstmöglich Realität werden

Die gemeinsame Unterzeichnung durch die Landesvorsitzenden von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im September des vergangenen Jahres bildete den Abschluss der Verhandlungen über den Bildungskonsens. Für die Bildungslandschaft im Land Bremen, mit all ihren Schulen, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, ist diese Einigung und die damit verbundenen Grundsätze, Ziele sowie die beabsichtigten Maßnahmen in zweierlei Hinsicht von großer Bedeutung: Zum einem hat die grundlegende strukturelle Kontinuität des „Zwei-Säulen-Modells“, aus Oberschulen und Gymnasien, die der bereits 2008 verhandelte und mit der Verabschiedung der Schulgesetznovelle 2009 in Umsetzung gebrachte erste Bildungskonsens begründete, weiterhin Bestand, was für die positive Entwicklung der Bildungslandschaft ein unerlässlicher Faktor in Form von stabilen Rahmenbedingungen darstellt. Zum anderen werden Verbesserungen für eine erfolgreichere Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen beschrieben.

Schließlich beinhaltet das neuerliche Konsenspapier, u. a. auch auf Grundlage von Erkenntnissen einer breit angelegten wissenschaftlichen Evaluation der Bremer Schulreform, ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das nunmehr dazu dienen soll, die in der Vergangenheit noch nicht erreichten bildungspolitischen Ziele des Landes Bremen zu erreichen, namentlich: Die Leistungsfähigkeit des bremischen Schulsystems so zu verbessern, dass die starke soziale Abhängigkeit von Elternhaus und Bildungserfolg gemindert wird und das Land Bremen hinsichtlich der erreichten Kompetenzniveaus national und international den Anschluss findet (Bremer Konsens zur Schulentwicklung 2018-2028).

Dass es grundlegend stärkerer Anstrengungen zur messbaren Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bremischen Schulsystems bedürfe, legten bereits die Ergebnisse der zurückliegenden Ländervergleichsuntersuchungen nahe. Auch deshalb geht die neu abgeschlossene Verlängerung des Konsenses über die bisherigen Vereinbarungen hinaus und enthält, ohne ein „bildungspolitischer Allesfänger“ sein zu wollen, konkrete Verabredungen zu Maßstäben, Zielen, Ausstattungen und organisatorisch-strukturellen Maßnahmen im Kontext aller Schularten.

Beim Blick auf die einzelnen Maßnahmen, die der Bremer Konsens zur Schulentwicklung beinhaltet, ist sicherlich die Gründung eines Instituts für Qualitätsentwicklung (IQHB) nach Hamburger Vorbild mit besonderen Erwartungen, teils aber auch mit Skepsis verbunden. Durch die gezielte Erhebung und Bereitstellung einer empirischen Datengrundlage sollen Schulen und Lehrkräfte hierdurch bei der Unterrichtsgestaltung und Weiterentwicklung von schulischer Qualität unterstützt werden.

Neben diesen und weiteren Schritten zur Qualitätsverbesserung im engeren Sinne, wie z. B. der Stärkung der frühkindlichen Bildung sowie einer früheren Sprachstandsfeststellung, kommt besonders der Verbesserung der allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen und der sich daraus ableitenden schulischen Ausstattung zentrale Bedeutung innerhalb des Konsenses zu: So sollen etwa die Schüler-Pro-Kopf-Ausgaben auf den Durchschnitt der anderen Stadtstaaten angehoben werden. Zur allgemeinen Stärkung der Unterrichtsversorgung und gleichzeitigen Reduzierung von Stundenausfall erfährt die Personalbemessung bei Lehrerinnen und Lehrern zudem eine Steigerung auf 105 Prozent.

Mit der Festschreibung von benannten und einer ganzen Reihe weiterer konkreter Maßnahmen (z. B. bezgl. der Digitalisierung) haben die unterzeichnenden Parteien des Bremer Konsenses zur Schulentwicklung 2018-2028 einen wichtigen Teil dazu beigetragen, um die Bildungslandschaft Bremens zukunftsfähig auszurichten. Nunmehr ist der Bremer Senat am Zug, indem er die notwendigen Schritte unternimmt und somit aus einer bildungspolitischen Zielsetzung alsbald schulische Realität in Bremen und Bremerhaven wird.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge daher beschließen:

I. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstützt die Maßnahmen und teilt die Ziele des durch die Vorsitzenden der Parteien von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE vereinbarten Bremer Konsenses zur Schulentwicklung 2018-2028. Insbesondere hebt die Bürgerschaft (Landtag) hierbei die Bedeutung der gesicherten schulstrukturellen Kontinuität, die Notwendigkeit zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems sowie die Entkopplung von sozialer Herkunft und dem Bildungserfolg im Land Bremen hervor.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge ferner beschließen:

II. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, einen Bericht vorzulegen, der einen Überblick über die wesentlichen im Rahmen des Bremer Konsenses zur Schulentwicklung 2018-2028 vereinbarten Maßnahmen und die perspektivischen Erfordernisse zu ihrer Umsetzung Auskunft gibt. Hierbei soll insbesondere Auskunft gegeben werden über zentrale Eckpunkte wesentlicher Veränderungsbedarfe über die Gesamtlaufzeit des Konsenses 2019 – 2028 in gesetzgeberischer, finanzieller, personeller, behördlicher und schulorganisatorischer Hinsicht
III. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in Ergänzung zur bereits erfolgten Evaluation für den Bereich der Sprachförderung in angemessenem Rahmen eine wissenschaftliche Expertise in Auftrag zu gegeben, um bestehende Instrumente der Förderung auszuwerten und neue zu entwickeln.

Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Mustafa Güngör, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
Dr. Matthias Güldner, Dr. Maike Schaefer und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE