Wenn das Löschfahrzeug nach 30 Jahren nicht mehr über den TÜV kommt – Investitionsstau bei den freiwilligen Feuerwehren endlich verlässlich beheben

Der Senat hat im Jahr 2011 mit den Feuerwehren das Umsetzungskonzept „Neue Struktur für die freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Bremen“ vereinbart. In dem Papier wird die Entwicklung der Wachen und des Fuhrparks beschrieben: Die 19 freiwilligen Feuerwehren der Stadtgemeinde Bremen sollen 37 Löschfahrzeugen und 18 Mannschaftstransportfahrzeugen im Dienst haben. Die Löschfahrzeuge sollen 20, die Mannschaftstransportfahrzeuge 12 Jahre lang genutzt werden. Um das zu erreichen sollte jährlich ein Löschfahrzeug und ein Mannschaftswagen kommunal neu angeschafft werden.

Aktuell sind bei den freiwilligen Feuerwehren sieben Löschfahrzeuge über 30 Jahre alt. Insgesamt 12 sind älter als 20 Jahre. Zwei Fahrzeuge sind im Laufe dieses Jahres nicht mehr über den TÜV gekommen, weil notwendige Reparaturen zu aufwändig gewesen wären. Diese Fahrzeuge waren 29 bzw. 32 Jahre lang im Dienst. Zusätzlich werden fünf Fahrzeuge bis 2020 die vorgegebene Altersgrenze von 20 Jahren erreichen.

Wenn ein Fahrzeug ausfällt, müssen die Wehren anfangen, den Mangel notdürftig zu verwalten. So fiel ein Fahrzeug in Mahndorf für längere Zeit aus, die Mahndorfer liehen sich deshalb eines aus Grambkermoor, die sich wiederum in Arsten ein Fahrzeug borgten. Regelmäßig sind Fahrzeuge auch an die Be-rufsfeuerwehr ausgeliehen oder für Ausbildungszwecke andernorts im Einsatz. Mit steigendem Alter des Fuhrparks verlängern sich die Ausfall- und Reparaturzeiten. In der Praxis wird die vorgesehene Gesamtanzahl der Fahrzeuge deshalb heute schon teilweise unterschritten.

In der Vergangenheit wurden die vorgesehenen zwei neuen Fahrzeuge nicht wie versprochen angeschafft, dadurch hat sich die Problematik weiter verschärft. Auch die Übergabe von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr an die Freiwilligen löst das Problem nicht nachhaltig, weil diese Fahrzeuge regelmäßig ebenfalls schon alt sind und eine sehr hohe Laufleistung aufweisen. Für die Zukunft müssen beginnend mit dem kommenden Doppelhaushalt 2018/2019 deshalb zusätzliche Fahrzeuge – mindestens drei pro Jahr - bestellt werden.

Zusätzlich zu den dringenden Investitionsbedarfen im Fuhrpark müssen in den meisten Wachen der freiwilligen Feuerwehr größere Baumaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen unternommen werden. Regelmäßig fehlt es an aus-reichenden sanitären Anlagen, teilweise sind die Hallen zu klein für die neueren und größeren Fahrzeuge, in einigen Wachen müssen sich die ehrenamtlichen Feuerwehrleute in den Fahrzeughallen umziehen.

Um die Ehrenamtlichen besser wertzuschätzen müssen diese Zustände schnellstmöglich abgestellt werden. Auch im Sinne der Gesundheitsprävention (Krebsvorsorge im Zusammenhang mit Rauchgas) und der Förderung von Frauen brauchen die Wachen zumutbare sanitäre und bauliche Standards. Dass sich Investitionen in die Wachen nachhaltig lohnen, zeigt das Beispiel Neustadt, wo das Gerätehaus neu gebaut wurde: Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt konnte nach der Einweihung deutliche höhere Anfragen von interessierten Ehrenamtlichen verzeichnen. Fahrzeuge und Wachen auf dem Stand der Technik sind auch ein wichtiger Faktor für die Jugendarbeit in den freiwilligen Feuerwehren.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,

1. in den investiven Planungen für den kommenden Doppelhaushalt Mittel für zusätzliche neue Löschfahrzeuge und Mannschaftswagen im Umfang von drei Fahrzeugen pro Jahr vorzusehen.
2. das Strukturkonzept für die Freiwilligen Feuerwehren bis Ende 2018 zu aktualisieren. Nach Fertigstellung der Wache Lehesterdeich und dem ge-planten Neubau in Farge müssen insbesondere die bestehenden baulichen Mängel und Investitionsbedarfe der anderen Wachen erhoben und finan-ziell beziffert werden.
3. mit einem langfristigen und verbindlichen Konzept bis zum Jahr 2025 den bestehenden Investitionsstau in Fuhrpark und Wachen aufzulösen.

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE