Zulagen im öffentlichen Dienst zukünftig gerechter, übersichtlicher und planbarer gestalten

Viele Beamt*innen erhalten Zulagen, die vor allem in den niedrigeren Besoldungsstufen bei Feuerwehr, Polizei und im Justizvollzug ein wesentlicher Teil des Einkommens darstellen. Über Jahrzehnte ist im Zulagenwesen eine Vielzahl an Merkmalen entwickelt worden, die teilweise verschachtelt und unübersichtlich, ungerecht oder insgesamt reformbedürftig und nicht mehr angemessen sind. Bei der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) gibt es beispielsweise weiterhin unterschiedliche Zuschläge für Beschäftigte der Justiz und der Polizei, was von Seiten der Justizvollzugsbelegschaft als ungerecht angesehen wird. Ein weiteres Beispiel für ungerechte Zulagen: SprengstoffermittlerInnen des Bundes erhalten deutlich mehr als SprengstoffermittlerInnen in Bremen, obwohl die sogenannte Erschwernis der Einsätze identisch ist.

Mit dem Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 19/1412) wurden zwar einige Verbesserungen etwa beim Weihnachtsgeld für AnwärterInnen und der Erhöhung der Feuerwehrzulage erreicht. Insgesamt besteht aber weiterhin und langfristig Reformbedarf. Dazu gehören die Fragen der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen, die Dynamisierung, die Vereinheitlichung der vielen Bestandteile, die Umwandlung in Amtszulagen, die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zum Bund und anderen Ländern und die sozial ausgewogene und amtsangemessene Höhe der Zulagen. Eine Reform der Zulagen darf dabei nicht mit Verschlechterungen im Vergleich zum Status-Quo verbunden sein.

Unbenommen bleibt hiervon, dass auch die Besoldungsstruktur auf ihre Amtsangemessenheit überprüft und angepasst werden muss – etwa bei der Eingruppierung der Grundschullehrkräfte.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, unter Einbeziehung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften im Lande Bremen und der Bürgerschaftsfraktionen eine Kommission zur Entwicklung der Zulagen einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, wie durch eine Reform der Zulagen die unterschiedlichen Besoldungsbestandteile langfristig gerechter, übersichtlicher und planbarer gestaltet werden können. Eckpunkt der Reform sollen die Amtsangemessenheit, die Ruhegehaltsfähigkeit, die Dynamisierung, die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Regelungen im Bund und anderen Ländern sein.

Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.